Glossar

Übersicht aller Begriffe rund um Pensionierung, Vorsorge und Kapitalanlage.

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  • 1. Säule (AHV)

    Die AHV ist die staatliche Grundvorsorge und sichert den Existenzbedarf im Alter.

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  • 2. Säule

    Die berufliche Vorsorge ergänzt die AHV und soll den gewohnten Lebensstandard sichern.

3

  • 3. Säule (3a)

    Die Säule 3a ist eine freiwillige, steuerbegünstigte private Vorsorge.

A

  • AHV-Rente

    Falls Sie über eine AHV-Vorausberechnung Ihrer zuständigen Ausgleichskasse verfügen, können Sie mit dem Schieberegler den entsprechenden Wert direkt auswählen. Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) erhalten einen lebenslangen Rentenzuschlag. Dieser kann bei «Betrag wählen» berücksichtigt werden. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit, unsere Schätzung oder eine AHV-Vollrente zu übernehmen (ohne Rentenzuschlag für Übergangsgenerationen). Bei verheirateten Paaren und eingetragenen Partnerschaften ist der gemeinsame Anspruch auf die AHV-Rente auf das 1.5-fache einer maximalen AHV-Einzelrente begrenzt. Dieser Vorgang wird als Plafonierung bezeichnet. Hinweis: Mit der Einführung der 13. AHV-Rente erhöht sich die AHV-Altersrente ab Dezember 2026 um eine zusätzliche Monatsrente pro Jahr. Für die Berechnungen wird diese zusätzliche Auszahlung auf zwölf Monate verteilt. Dadurch erhöht sich die ausgewiesene monatliche AHV-Altersrente.

  • Aktien

    Aktien sind Anteile an Unternehmen und bieten Renditechancen, sind aber mit Kursschwankungen verbunden.

  • Aktivversicherte

    Aktivversicherte sind Personen, die aktuell arbeiten und Beiträge in die Pensionskasse einzahlen.

  • Altersrente

    Die Altersrente ist eine regelmässige monatliche Zahlung der Pensionskasse bis an Ihr Lebensende.

  • Anlagestrategie

    Die Anlagestrategie legt fest, wie Ihr Vermögen auf verschiedene Anlageklassen verteilt wird. Als Anlagestrategie verwenden wir zunächst die Strategie «Ausgewogen» mit einer Aktienquote von 35%, einem Obligationenanteil von 55% und einem Immobilienwertschriftenanteil von 10%.\n\nSie können zwischen fünf Standardstrategien mit einer Aktienquote von 10% (Standardstrategie «Sicherheit») bis 65% (Standardstrategie «Aktienfokus») wählen. Alternativ können Sie mit der Strategie «Individuell» Ihre eigene Aufteilung auf die verfügbaren Anlageklassen festlegen.

  • Anwartschaften

    Anwartschaften sind Ansprüche von Drittpersonen auf zukünftige Leistungen aus Ihrer Pensionskasse, zum Beispiel für hinterlassene Ehegatten im Todesfall.

  • Ausgleichskasse

    Die Ausgleichskasse verwaltet die AHV-Beiträge und berechnet die Rentenansprüche.

  • Ausschüttungsrendite

    Die durchschnittliche jährliche Ausschüttungsrendite wird für die von Ihnen gewählte Anlagestrategie und den gewählten Betrachtungszeitraum ermittelt. Die Ausschüttungsrendite umfasst die Dividendenrendite der Aktien und Immobilienwertschriften sowie die Coupon- beziehungsweise Zinserträge der Obligationen.

B

  • Bedarfsdeckende PK-Rente

    Die bedarfsdeckende PK-Rente entspricht demjenigen Teil Ihrer PK-Rente, der gemeinsam mit der AHV-Rente und übrigen Einkommen nach der Pensionierung die Finanzierung Ihres Lebensbedarfs sicherstellt. Reicht die gesamte PK-Rente gemeinsam mit den übrigen Einkommen nicht aus, um den Lebensbedarf zu decken, so sprechen wir von einer Bedarfslücke.

  • Bedarfslücke

    Eine Bedarfslücke entsteht, wenn Ihre Einnahmen im Alter nicht ausreichen, um Ihre Ausgaben zu decken.

  • Börsencrash

    Ein Börsencrash ist ein plötzlicher und starker Einbruch der Aktienmärkte.

  • Bruttorendite

    Die Bruttorendite zeigt den Ertrag einer Anlage vor Abzug von Kosten und Steuern. Die jährlich durchschnittliche Bruttorendite wird für die von Ihnen gewählte Anlagestrategie und den ausgewählten Betrachtungszeitraum ermittelt.

  • Budgetrechner

    Ein Budgetrechner ist ein Hilfsmittel zur Schätzung Ihrer zukünftigen Ausgaben.

D

  • Durchschnittsrendite

    Die Durchschnittsrendite zeigt den mittleren jährlichen Ertrag einer Anlage über einen längeren Zeitraum.

E

  • Einkommenssteuer

    Die Einkommenssteuer wird auf regelmässige Einnahmen wie Löhne, Renten, Mieterträge und Kapitalerträge bei Wertschriften erhoben. Auf Basis Ihrer Angaben (Zivilstand, Domizil und Einkommen nach der Pensionierung) wird Ihre Einkommenssteuerbelastung direkt geschätzt. Für die Einkommenssteuerberechnung wird der vollständige Bezug der PK-Rente unterstellt.

  • Einkommensströme

    Einkommensströme sind alle wiederkehrenden Einnahmen im Alter, neben dem Renteneinkommen beispielsweise Mieteinnahmen aus eigenen Liegenschaften oder Honorare aus Weiterbeschäftigung.

  • Ergänzungsleistungen

    Ergänzungsleistungen sind staatliche Unterstützungen, wenn das Renteneinkommen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreicht.

F

  • Fehlanreiz

    Ein Fehlanreiz liegt vor, wenn eine beratende Person aus Eigeninteresse eine bestimmte Empfehlung zum Erwerb bestimmter Produkte oder Dienstleistungen abgibt.

  • Finanzplanung

    Finanzplanung ist die strukturierte Planung von Einkommen, Ausgaben, Vermögen und Vorsorge für die Zukunft.

G

  • Grenzsteuersatz

    Die gemäss Ihrer Anlagestrategie anfallenden Dividendenerträge (Aktien) und Zinserträge (Obligationen) unterliegen der Einkommenssteuer. Für die Berechnung unterstellen wir einen Grenzsteuersatz von 25%. Der Grenzsteuersatz zeigt, wie viel Steuern Sie auf einen zusätzlich verdienten Franken bezahlen. Sie können den Grenzsteuersatz anpassen. Grenzsteuersatz-Rechner der ESTV

H

I

  • Interessewahrende und effiziente Vermögensanlage

    Die Vermögensanlage ist interessewahrend und effizient, wenn erstens die gewählte Anlagestrategie auf Ihre Risikoneigung und Risikofähigkeit abgestimmt ist und zweitens die Umsetzung zu kompetitiven, im Anbieterwettbewerb ermittelten Konditionen erfolgt.

K

  • Kapitalbezug

    Beim Kapitalbezug erhalten Sie Ihr Pensionskassenguthaben ganz oder teilweise als einmalige Auszahlung.

  • Kapitalleistungssteuer

    Die Kapitalleistungssteuer ist eine einmalige Steuer auf Vorsorgekapitalien der 2. und 3. Säule. Sie ist zum Zeitpunkt der Kapitalauszahlung fällig. Die Kapitalleistungssteuer ist eine Steuer, die auf Kapitalbezüge der 2. und 3. Säule Anwendung findet. Bezüglich prozentualer Belastung liegt sie zwischen der (hohen) Einkommenssteuer und der (tiefen) Vermögenssteuer.

  • Kapitalmarktrisiko

    Das Kapitalmarktrisiko beschreibt die Gefahr von Verlusten durch Schwankungen an den Finanzmärkten.

L

  • Langlebigkeitsrisiko

    Das Langlebigkeitsrisiko ist eigentlich ein Glücksfall und besteht darin, dass Sie länger leben als der Durchschnitt. Finanziell kann die Langlebigkeit aber zu einem finanziellen Risiko führen, da Ihr Vermögen nicht ausreicht, wenn Sie länger leben als erwartet.

  • Lebensbedarf

    Der Lebensbedarf umfasst alle Ausgaben, die Sie im Alltag nach der Pensionierung haben. Im Lebensbedarf sind die Ausgaben für Nahrung und Getränke, Alkohol und Tabak, Gesundheitsausgaben (ohne Krankenkassenprämien), Gastronomie, Freizeit und Ferien, Bekleidung und Schuhe, Verkehr, Kommunikation, Ausbildung und Schule zusammengefasst. Die Haushaltsbudgeterhebung des Bundesamts für Statistik liefert für diese Ausgaben einkommensabhängige Normbudgets und berücksichtigt dabei auch die Anzahl im Haushalt lebenden Personen.

  • Lebenserwartung

    Die Lebenserwartung gibt an, wie viele Jahre eine Person im Durchschnitt lebt. Die Restlebenserwartung oder bedingte Lebenserwartung gibt an, wie viele Jahre eine Person im Durchschnitt nach einem bestimmten Alter noch lebt. Für unsere Berechnungen verwenden wir die Sterblichkeitsdaten des Bundesamts für Statistik. Daraus ergibt sich für 65-jährige Männer eine durchschnittliche Lebenserwartung von zusätzlichen 21 Jahren und für 65-jährige Frauen eine durchschnittliche Lebenserwartung von zusätzlichen 24 Jahren.

  • Lebenshaltungskosten

    Lebenshaltungskosten sind regelmässige Ausgaben für Wohnen, Ernährung, Versicherungen und mehr.

  • Lebenslange Rente

    Eine lebenslange Rente wird unabhängig von Ihrer tatsächlichen Lebensdauer bis zu Ihrem Tod ausbezahlt.

M

  • Maximalverlust in einem Jahr

    Für die Schätzung des Maximalverlusts pro Jahr wird aus den Renditeentwicklungen an den Kapitalmärkten der letzten 20 Jahre mithilfe statistischer Verfahren abgeleitet, welche Rendite in einem sehr schlechten Jahr für die gewählte Anlagestrategie resultieren kann. Dafür wird das sogenannte «1%-Quantil» der Renditeverteilung verwendet. Statistisch betrachtet fällt das Ergebnis nur in einem von 100 Fällen schlechter aus als dieser Wert, in 99 von 100 Fällen hingegen besser.

N

  • Nettorendite

    Die Nettorendite zeigt den Ertrag einer Anlage nach Abzug aller Kosten und Steuern. Die durchschnittliche jährliche Nettorendite ergibt sich nach Abzug der Vermögensverwaltungskosten und der Einkommenssteuern von der Bruttorendite.

  • Normbudget

    Ein Normbudget ist ein durchschnittlicher Richtwert für Ausgaben bei vergleichbaren Haushalten.

O

  • Objektive Risikofähigkeit

    Die objektive Risikofähigkeit bemisst Ihre Fähigkeit, Verluste ökonomisch verkraften zu können. Die Risikofähigkeit bemessen wir anhand einer einfachen, aus Ihren Grunddaten zur finanziellen Situation abgeleiteten Kennzahl. Für diese Kennzahl wird das bei Pensionierung verfügbare, freie Vermögen durch den jährlichen Vermögensverzehr geteilt. Bei der Berechnung des Vermögensverzehrs werden die Ausgaben um eine Sicherheitsmarge von 25% erhöht. Die resultierende Kennzahl lässt sich als Zeitspanne interpretieren, die vergeht, bis Ihr Vermögen aufgebraucht ist.

  • Obligationen

    Obligationen sind festverzinsliche Anlagen, die in der Regel weniger stark schwanken als Aktien. Die Anlageklasse Obligationen CHF wird repräsentiert durch den Index Swiss Bond Index AAA-BBB.

  • Obligatorisches Pensionskassenguthaben

    Das obligatorische Pensionskassenguthaben ist der gesetzlich vorgeschriebene Teil Ihrer beruflichen Vorsorge.

  • Ongoing Charges

    Ongoing Charges bezeichnen die laufenden Kosten eines Finanzprodukts pro Jahr. Ongoing Charges ist ein ähnliches Kostenkonzept wie die Total Expense Ratio (TER).

P

  • Pensionierung

    Die Pensionierung ist der Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Erwerbstätigkeit beenden und Leistungen aus der Altersvorsorge beziehen. Die ordentliche Pensionierung erfolgt im Alter von 65 Jahren. Pensionskassen können in ihrem Reglement den Pensionierungszeitpunkt zwischen dem 58. und dem 70. Altersjahr zulassen.

  • Pensionierungsverlust

    Ein Pensionierungsverlust entsteht, wenn das verfügbare Pensionskassenguthaben nicht ausreicht, um die zugesagten Renten zu finanzieren.

  • Pensionskasse (PK)

    Ihre Pensionskasse führt für Sie die berufliche Vorsorge (2. Säule) durch. Die Pensionskasse wird von Ihrem Arbeitgeber ausgewählt und organisiert. Es gibt in der Schweiz rund 1’200 Pensionskassen.

  • Pensionskassenguthaben

    Das Pensionskassenguthaben ist die Basis für den Bezug Ihrer Altersleistung ab Pensionierung. Das Pensionskassenguthaben wird erstens aus Arbeitnehmerbeiträgen, die vom Lohn abgezogen werden, zweitens aus Arbeitgeberbeiträgen und drittens durch die jährliche Verzinsung gebildet. Sie können Ihr Pensionskassenguthaben durch freiwillige Einkäufe erhöhen.

  • Pensionskassenvermögen

    Das Pensionskassenvermögen ist das Geld, das Sie und Ihr Arbeitgeber über die Jahre für Ihre Altersvorsorge angespart haben. Ihr persönliches Pensionskassenvermögen entspricht dem Altersguthaben.

  • Persönliches Risikoprofil

    Das persönliche Risikoprofil leitet sich ab aus der subjektiven Risikoneigung und der objektiven Risikofähigkeit. Konkret werden sowohl Risikoneigung als auch Risikofähigkeit auf einer Skala von 1 (tief) bis 5 (hoch) quantifiziert. Für das Risikoprofil wird dann der kleinere der beiden Werte übernommen. Das Risikoprofil liefert Ihnen eine Indikation, wie viel Anlage- bzw. Aktienrisiko für Sie angemessen ist.

  • Private Vermögensanlage

    Die private Vermögensanlage bedeutet, dass Sie Ihr Kapital selbstständig oder mittels Vermögensverwaltung investieren.

R

  • Reglement

    Das Reglement enthält die Regeln Ihrer Pensionskasse zu Leistungen, Beiträgen und Bedingungen.

  • Rendite

    Die Rendite gibt an, wie viel Ertrag eine Anlage im Verhältnis zum eingesetzten Kapital erzielt. Sie wird als Prozentgrösse angezeigt.

  • Renteneinkommen

    Das Renteneinkommen umfasst alle regelmässigen Einnahmen aus AHV- und PK-Renten (1. und 2. Säule).

  • Rentnerbestand

    Der Rentnerbestand umfasst alle Personen, die bereits eine Rente aus der Pensionskasse beziehen.

  • Risikofähigkeit

    Die Risikofähigkeit beschreibt, ob Sie finanziell in der Lage sind, Verluste zu verkraften.

  • Risikoprofilierung

    Die Risikoprofilierung analysiert Ihre finanzielle Situation und Ihre Einstellung zu Risiken und bildet die Grundlage zur Auswahl einer für Sie geeigneten Anlagestrategie.

  • Risikotoleranz

    Die Risikotoleranz oder Risikoneigung beschreibt, wie gut Sie emotional mit Schwankungen und Verlusten umgehen können.

  • Ruhestand

    Der Ruhestand bezeichnet die Lebensphase nach der Pensionierung, in der Sie kein Erwerbseinkommen mehr erzielen.

S

  • Schattenrechnung

    Die Schattenrechnung ist eine interne Kontrollrechnung, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Mindestleistungen eingehalten werden.

  • Splitting-Modell

    Beim Splitting-Modell wird die Rente getrennt für den obligatorischen und den überobligatorischen Teil berechnet.

  • Steuerbares Einkommen

    Das steuerbare Einkommen ist der Teil Ihres Einkommens, der nach Abzügen besteuert wird.

  • Steuerdomizil

    Wählen Sie den Ort, an dem Sie steuerpflichtig sind. In der Regel entspricht dieser Ihrem Wohnort. Liegt Ihr Steuerdomizil im Ausland, beispielsweise als Grenzgänger oder nach einem Wegzug im Zeitpunkt der Pensionierung, wählen Sie bitte «Ausland» aus.

  • Steuerprogression

    Die Steuerprogression bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen, Vermögen oder Vorsorgekapital zunimmt.

  • Subjektive Risikoneigung

    Die subjektive Risikoneigung misst Ihre persönliche Bereitschaft, Anlagerisiko an den Kapitalmärkten einzugehen. Ein grosser Risikoappetit bringt es auch mit sich, grössere Verluste akzeptieren zu können. Für die Bemessung der Risikoneigung benötigen wir von Ihnen eine Präferenzangabe.

T

  • Teilkapitalbezug

    Beim Teilkapitalbezug kombinieren Sie eine Rente mit einer einmaligen Kapitalauszahlung.

  • Todesfallkapital

    Das Todesfallkapital ist eine einmalige Auszahlung an Hinterlassene beim Tod der versicherten Person.

  • Total Expense Ratio (TER)

    Die TER gibt die jährlichen Gesamtkosten eines Anlagefonds in Prozent an. Die TER findet man in der Regel im Factsheet und im Jahresbericht des Anlagefonds.

  • Transaktionskosten

    Transaktionskosten entstehen beim Kauf und Verkauf von Anlagen.

U

  • Umhüllendes Modell

    Beim umhüllenden Modell wird das gesamte Guthaben mit einem einheitlichen Umwandlungssatz in eine Rente umgerechnet.

  • Umverteilung

    Umverteilung bedeutet, dass Mittel von einer Gruppe (z. B. Erwerbstätige) zu einer anderen (z. B. Rentenbeziehende) verschoben werden.

  • Umwandlungssatz

    Der Umwandlungssatz bestimmt, wie Ihr angespartes Guthaben in eine jährliche Rente umgerechnet wird. Bitte übernehmen Sie aus Ihrem Vorsorgeausweis den anwendbaren Umwandlungssatz beim ordentlichen Pensionierungsalter von 65 Jahren.

  • Unabhängige Beratung

    Unabhängige Beratung erfolgt ohne ein wirtschaftliches Interesse, die beratene Person vom Erwerb bestimmter Produkte oder Dienstleistungen zu überzeugen.

Ü

V

  • Verlustrisiko

    Das Verlustrisiko bezeichnet die Möglichkeit, einen Teil Ihres investierten Geldes zu verlieren.

  • Vermögenssteuer

    Die Vermögenssteuer wird jährlich auf Ihr gesamtes Vermögen erhoben.

  • Vermögensverwaltungskosten

    Zu den jährlichen Vermögensverwaltungskosten gehören das Vermögensverwaltungshonorar (bzw. Beratungshonorar), die Depotgebühren sowie die Produktkosten der eingesetzten Kollektivanlagen (sogenannte TER-Kosten). Marktüblich und unverhandelt liegen die jährlichen Vermögensverwaltungskosten im Bereich von 1.5% bis 3%.

  • Vermögensverzehr

    Beim Vermögensverzehr verwenden Sie Ihr angespartes Vermögen, um laufende Ausgaben zu bezahlen.

  • Versicherungen und Transferleistungen

    Neben den Krankenkassenprämien und den übrigen Versicherungsprämien sind auch Transferzahlungen wie beispielsweise Unterhaltszahlungen an andere Haushalte zu berücksichtigen. Auch Gebühren und Spenden fallen unter diese Position.

  • Verzinsung

    Die Verzinsung beschreibt, wie stark Ihr Pensionskassenguthaben in der Pensionskasse jährlich wächst.

  • Vorsorgeausweis

    Der Vorsorgeausweis ist ein jährliches Dokument Ihrer Pensionskasse mit Angaben zu Ihrem Guthaben, Ihren Leistungen und möglichen Einkäufen.

W

  • Waisenrente

    Die Waisenrente wird an Kinder ausbezahlt, wenn ein Elternteil stirbt.

  • Wertschriftendepot

    Ein Wertschriftendepot ist ein Konto, auf dem Ihre Anlagen wie Aktien, Obligationen oder Fonds verwahrt werden.

  • Wiederanlage

    Die Wiederanlage bezeichnet die Investition Ihres Kapitals nach der Auszahlung bei Pensionierung.

  • Witwen-/Witwerrente

    Diese Rente wird an den/die Ehepartner/-in ausbezahlt, wenn die versicherte Person verstirbt.

  • Wohnen

    Die Wohnkosten setzen sich aus Miete und Nebenkosten zusammen. Bei selbst genutztem Wohneigentum umfassen die Wohnkosten den Hypothekarzins sowie die Unterhaltskosten. Auch die Einrichtungskosten sind hier enthalten.

Z

  • Zinsgarantie

    Die Zinsgarantie beschreibt die garantierte Rendite, die in einer lebenslangen Rente enthalten ist. Die Zinsgarantie entspricht der Rendite Ihrer lebenslangen PK-Rente. Die Höhe dieser Zinsgarantie ist in erster Linie abhängig von Ihrem Umwandlungssatz, Ihrem Zivilstand und Ihrer individuellen Lebenserwartung. Für «Durchschnittsmenschen» bedeutet ein Umwandlungssatz von 5% eine Zinsgarantie von rund 2%.