
Sind Ihre laufenden Ausgaben nach der Pensionierung durch die Renteneinnahmen aus AHV (1. Säule) und Pensionskasse (2. Säule) gedeckt, ist ein wichtiger Teil Ihrer finanziellen Sicherheit im Ruhestand gewährleistet.
Es ist in der Regel sinnvoll, beim Entscheid zwischen Altersrente und Kapitalbezug mindestens so viel Pensionskassenrente zu beziehen, dass die erwarteten Ausgaben langfristig gedeckt sind.

Mit dem Konzept der bedarfsdeckenden PK-Rente beziehen Sie mindestens so viel Rente von Ihrer Pensionskasse, dass zusammen mit der AHV-Rente Ihre laufenden Ausgaben nach der Pensionierung gedeckt sind. Wenn Sie diesem Grundsatz folgen, steht bei der Entscheidung zwischen Rente und Kapital die finanzielle Sicherheit zur Deckung Ihres Bedarfs an erster Stelle.
Für Personen mit einem mittleren bis hohen Pensionskassenguthaben kann dies bedeuten, eine Kombination aus Rente und Kapital zu wählen. Dabei beziehen Sie gerade so viel Rente, wie Sie zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten benötigen und lassen sich den verbleibenden Teil als Kapital auszahlen. Dieses Konzept bildet auch die Grundlage unseres Portals: Rente UND Kapital.
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Für die Bestimmung Ihrer bedarfsdeckenden Rente benötigen Sie einige wichtige Informationen zu Ihrer finanziellen Situation im Ruhestand. Zunächst sollten Sie abschätzen, wie hoch Ihre Ausgaben nach der Pensionierung voraussichtlich sein werden. Ebenso wichtig ist die Kenntnis Ihrer erwarteten AHV-Rente. Dazu können Sie bei Ihrer Ausgleichskasse einen Kontoauszug bestellen oder – ab dem 60. Altersjahr – eine Vorausberechnung Ihrer AHV-Rente anfordern.
Hinweis: Mit der Einführung der 13. AHV-Rente erhöht sich die AHV-Altersrente ab Dezember 2026 um eine zusätzliche Monatsrente pro Jahr.