
Steuern spielen bei der Entscheidung zwischen Rente und Kapitalbezug eine wichtige Rolle.
Das Renteneinkommen unterliegt der Einkommenssteuer, deren Höhe namentlich von Ihrem und Ihrem Wohnort abhängt.
Ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse wird hingegen einmalig mit der sogenannten Kapitalleistungssteuer besteuert. Deren Höhe richtet sich insbesondere nach der Höhe des bezogenen Kapitals und Ihrem Wohnort. Zusätzlich können indirekte Steuerfolgen entstehen: Das bezogene Vermögen unterliegt in der Regel der Vermögenssteuer, und Erträge daraus (z. B. Zinsen und Dividenden) sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig.

Aus steuerlicher Sicht ist beim Rentenbezug zu berücksichtigen, dass die Einkommenssteuer auf dieser Einnahme jedes Jahr erneut anfällt. Die Kapitalleistungssteuer auf dem Kapitalbezug wird hingegen nur einmal bei der Auszahlung erhoben. Zur Prüfung der beiden Optionen muss deshalb die jährliche Steuerbelastung der Rente über die erwartete Bezugsdauer hochgerechnet und mit der einmaligen Kapitalleistungssteuer verglichen werden.
Beim Kapitalbezug fallen nicht nur einmalig Steuern auf die Auszahlung an. Das ausbezahlte Kapital bleibt in der Regel über viele Jahre investiert. Während dieser Zeit erhöht es Ihr steuerbares Vermögen und unterliegt der Vermögenssteuer. Gleichzeitig können mit dem angelegten Vermögen Erträge wie Zinsen oder Dividenden erzielt werden. Diese gelten grundsätzlich als steuerbares Einkommen.
Um die finanziellen Auswirkungen eines Kapitalbezugs möglichst realistisch abzubilden, berücksichtigt unsere Berechnung deshalb sowohl die einmalige Kapitalauszahlungssteuer als auch die laufenden Vermögens- und Einkommenssteuern auf den erwarteten Vermögenserträgen.

Was ist aus steuerlicher Sicht die optimale Wahl zwischen Rente und Kapital? Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht. Sie hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Wohnort und der Höhe Ihrer Leistungen ab.
Mit unserem Tool können Sie die steuerlichen Auswirkungen von Rente und Kapitalbezug über die gesamte erwartete Bezugsdauer vergleichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Einkommenssteuer als auch die Vermögenssteuer und die Kapitalleistungssteuer progressiv ausgestaltet sind. Mit steigendem Einkommen, Vermögen oder Kapitalbezügen nimmt demnach die Steuerbelastung überproportional zu.
Allein aufgrund dieser Steuerprogression kann es sinnvoll sein, statt eines reinen Renten- oder Kapitalbezugs eine Kombination aus Rente und Kapital zu wählen. Die optimale Wahl hängt insbesondere von Ihrem Wohnort und Ihrem Wohnkanton ab.
Zudem können sich die steuerlichen Rahmenbedingungen künftig verändern. Angesichts der politischen Diskussionen über eine mögliche Erhöhung der eidgenössischen Kapitalleistungssteuer kann eine zusätzliche steuerliche Belastung von Kapitalbezügen künftig nicht ausgeschlossen werden.