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Zahle ich mit der Rente oder mit dem Kapital mehr Steuern?


Einkommenssteuer und Kapitalleistungssteuer im Vergleich
Steuern spielen bei der Entscheidung zwischen Rente und Kapitalbezug eine wichtige Rolle.
Das Renteneinkommen unterliegt der Einkommenssteuer, deren Höhe namentlich von Ihrem steuerbaren Gesamteinkommen und Ihrem Wohnort abhängt.
Ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse wird hingegen einmalig mit der sogenannten Kapitalleistungssteuer besteuert. Deren Höhe richtet sich insbesondere nach der Höhe des bezogenen Kapitals und Ihrem Wohnort. Zusätzlich können indirekte Steuerfolgen entstehen: Das bezogene Vermögen unterliegt in der Regel der Vermögenssteuer, und Erträge daraus (z. B. Zinsen und Dividenden) sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig.

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