
Reichen Ihre Renten aus AHV und Pensionskasse nicht aus, um Ihre Lebenshaltungskosten im Ruhestand zu decken, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Lücke zu schliessen:
- Sparen: Eine Möglichkeit besteht darin, die eigenen Ausgaben zu analysieren und Einsparpotenziale zu identifizieren. Viele Städte, Kantone sowie Pro Senectute bieten kostenlose Budgetberatungen an, die Sie dabei unterstützen.
- Länger arbeiten: Wenn es Ihre persönliche Situation zulässt, kann eine spätere Pensionierung sinnvoll sein. Dadurch erhöhen sich Ihre Rentenansprüche im Alter.
- Vermögensverzehr: Wenn Sie neben der Pensionskasse ein Vermögen angespart haben, können Sie damit die Lücke zwischen den Ausgaben und den Einnahmen schliessen.
- Investitionen in die Vorsorge: Sie können freiwillig zusätzliche Beiträge in die Pensionskasse leisten. Damit erhöhen Sie Ihre verfügbaren Mittel bei Pensionierung.
- Staatliche Ergänzungsleistungen: Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen und können dadurch nach der Pensionierung finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten.

Wenn Sie Ihr privat angespartes Vermögen nutzen möchten, um eine allfällige Bedarfslücke nach der Pensionierung zu schliessen, können Sie mit einer einfachen Berechnung abschätzen, wie lange Ihr Vermögen dafür ausreicht:
verfügbares Vermögen bei Pensionierung / Bedarfslücke
Das Ergebnis zeigt Ihnen, für wie viele Jahre Sie diese Lücke aus Ihrem Vermögen finanzieren können.Reicht das Vermögen später nicht mehr aus, können unter bestimmten Voraussetzungen Ergänzungsleistungen beantragt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie in der Schweiz wohnhaft sind, eine AHV- oder IV-Rente beziehen und die gesetzliche Vermögensgrenze nicht überschreiten. Sie liegt für alleinstehende Personen derzeit bei CHF 100’000.
Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt für staatliche Ergänzungsleistungen.
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Weitere Informationen

Im Rahmen der beruflichen Vorsorge stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt der Pensionierung. Grundsätzlich gilt: Je länger Sie arbeiten, desto höher ist Ihr angespartes Pensionskassenguthaben. Dadurch verbessern sich auch Ihre Rentenansprüche bei der Pensionierung.
Das ordentliche Pensionierungsalter liegt bei 65 Jahren. Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen jedoch eine Pensionierung zwischen 58 und 70 Jahren. Mit jedem zusätzlichen Arbeitsjahr steigt Ihr Pensionskassenguthaben weiter an. Dadurch kann sich Ihre lebenslange PK-Rente um rund 5% bis 7% pro Jahr erhöhen.
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind eine weitere Möglichkeit, Ihr Pensionskassenguthaben und damit Ihre späteren Rentenansprüche zu erhöhen. Wie Einzahlungen in die Säule 3a können diese vom abgezogen werden und sind deshalb steuerlich attraktiv. Zudem werden die einbezahlten Beträge bis zur Pensionierung verzinst und erhöhen dadurch Ihr Pensionskassenguthaben. Wie hoch Ihr Einkaufspotenzial ist, können Sie Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen.
Vielleicht fragen Sie sich auch, ob ein Einkauf in die Pensionskasse oder eine Einzahlung in die Säule 3a für Sie vorteilhafter ist. Vergleichen Sie insbesondere die Verzinsung Ihrer Pensionskasse mit den erwarteten Erträgen Ihrer 3a-Lösung nach Abzug der Kosten.
Hinweis: Plant eine Person, im Ruhestand einen Teil ihres Vermögens aufzubrauchen, kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse eine attraktive Alternative darstellt. Dadurch kann freies Vermögen in eine höhere lebenslange Altersrente umgewandelt und gleichzeitig die Steuerbelastung reduziert werden.