
In der PK-Rente ist eine Zinsgarantie enthalten, die der Rendite einer sicheren Kapitalanlage gleichkommt. Bei einem Umwandlungssatz von 5% entspricht diese Zinsgarantie rund 2%.
Warum erhalte ich mit der PK-Rente eine Zinsgarantie? Dies lässt sich dadurch erklären, dass die Summe der monatlichen Renten, die Sie bis ans Lebensende erhalten, bei durchschnittlicher Lebensdauer höher ist als Ihr Pensionskassenguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung.
Wer statt einer Rente das Kapital bezieht und dieses selbst anlegt, sollte mit der eigenen Vermögensanlage langfristig mindestens eine vergleichbare jährliche Rendite erzielen, um das Renditeniveau der PK-Rente zu erreichen.

Die in der PK-Rente enthaltene Zinsgarantie stellt eine garantierte Mindestleistung dar. Die Zinsgarantie der PK-Rente lässt sich aus der Höhe der Rentenansprüche auf Alters- und Hinterlassenenleistungen sowie der erwarteten Bezugsdauer berechnen. Zusätzlich können Pensionskassen die Renten durch Teuerungszulagen, Rentenboni oder eine 13. Rente weiter aufstocken.
Wenn Sie sich für einen Kapitalbezug entscheiden, stellt sich deshalb die Frage: Können Sie mit Ihrer privaten Vermögensanlage langfristig eine höhere Rendite erzielen als die in der PK-Rente enthaltene Zinsgarantie inklusive allfällige zusätzliche Leistungen?
Wenn Sie keine Anlagerisiken eingehen möchten, können Sie die Höhe dieser Zinsgarantie mit der Verzinsung eines Sparkontos vergleichen. Sind Sie bereit und in der Lage, Risiken einzugehen, hängt die Rendite Ihrer Vermögensanlage von der Entwicklung der Finanzmärkte ab.
Beim Vergleich sollten Sie zudem die Kosten und Steuern berücksichtigen, die bei der privaten Vermögensverwaltung anfallen.
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Je höher der Umwandlungssatz, desto grösser ist die in der lebenslangen PK-Rente enthaltene Zinsgarantie. Doch welche weiteren Faktoren beeinflussen die Höhe der Zinsgarantie?
- Lebenserwartung: Je länger Sie leben, desto höher ist die Zinsgarantie aus der lebenslangen PK-Rente.
- Zivilstand / Anwartschaften: Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, hat Ihr/e Ehe- oder Lebenspartner/-in im Todesfall in der Regel Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente. Dieser Leistungsanspruch wird in der Vorsorge als Anwartschaft bezeichnet. Solche Anwartschaften erhöhen den Wert Ihrer lebenslangen PK-Rente und damit auch die darin enthaltene Zinsgarantie. Haben Sie bei Ihrer Pensionierung noch Kinder unter 25 Jahren, können im Todesfall zusätzlich Ansprüche auf Waisenrenten bestehen. Auch diese erhöhen die Zinsgarantie der lebenslangen PK-Rente.
- Höhe der Anwartschaften: Je höher die Anwartschaften im Reglement Ihrer Pensionskasse ausgestaltet sind, desto höher fällt die Zinsgarantie aus. Häufig beträgt die Witwen- bzw. Witwerrente 60% und die Waisenrente (bis zum Alter von 25 Jahren) 20% der PK-Rente.