
Der Umwandlungssatz, mit dem Ihr Pensionskassenguthaben bei der Pensionierung in eine lebenslange Altersrente umgerechnet wird, ist eine Schlüsselgrösse der Pensionskassenwelt. Je höher der Umwandlungssatz ist, desto höher fällt die monatliche Altersrente aus, die Sie aus Ihrem angesparten Pensionskassenguthaben erhalten.
Die Pensionskasse legt den Umwandlungssatz so fest, dass sie die versprochenen Alters- und Hinterlassenenleistungen langfristig finanzieren kann, ohne dass für die Pensionskasse ein Gewinn oder Verlust anfällt.
Da die Summe der über die Lebensdauer erwarteten Rentenzahlungen in der Regel höher ist als das bei der Pensionierung vorhandene Pensionskassenguthaben, muss die Pensionskasse das angesparte Guthaben ertragsorientiert anlegen. Diese Kapitalrenditen tragen dazu bei, die lebenslange Rentengarantie einzuhalten.

Die Höhe des Umwandlungssatzes wird hauptsächlich von zwei Faktoren beeinflusst: von der Lebenserwartung und dem Zins, der dem verfügbaren Pensionskassenguthaben gutgeschrieben wird.
- Die Lebenserwartung bestimmt, wie lange die Pensionskasse im Durchschnitt eine Altersrente ausbezahlt. Je höher die Lebenserwartung ist, desto tiefer muss der rentenbildende Umwandlungssatz angesetzt werden, damit das vorhandene Vermögen bis zum Ableben reicht und die Renten langfristig finanziert sind.
- Der Zins hängt davon ab, welche Erträge die Pensionskasse mit der Anlage des angesparten Pensionskassenguthabens erzielt. Je höher diese Renditen sind, desto stärker wächst das angelegte Pensionskassenguthaben. Dadurch können höhere Renten finanziert werden, was sich positiv auf den Umwandlungssatz auswirkt.

Wenn wir an der Urne über die Höhe des Umwandlungssatzes abstimmen, entsteht leicht der Fehlschluss, dass dessen Höhe frei festgelegt werden kann. Tatsächlich wird der Umwandlungssatz jedoch wesentlich von zwei Faktoren beeinflusst:
- Die Lebenserwartung ist eine demographische Grösse, die insbesondere mit dem medizinischen Fortschritt zusammenhängt.
- Der Zins ist eine ökonomische Grösse, die sich langfristig aus der Teuerung, dem Wirtschaftswachstum und den Entwicklungen an den Kapitalmärkten ableitet.
In den vergangenen 40 Jahren ist die Lebenserwartung kontinuierlich gestiegen. Gleichzeitig ist der Zins – vereinfacht illustriert an der Rendite einer 10-jährigen Schweizer Staatsanleihe – deutlich gesunken. Wegen dieser Änderungen müssen die Renten länger ausbezahlt werden, während gleichzeitig tiefere risikofreie Anlageerträge erwirtschaftet werden können. Daraus ergibt sich zwangsläufig eine kontinuierliche Absenkung des Umwandlungssatzes. Wird diese Realität in der Politik ausgeblendet, erhöht dies den Anpassungsdruck auf die berufliche Vorsorge.
Den Umwälzungen und den damit verbundenen Finanzierungsproblemen sind die Pensionskassen in der Vergangenheit mit einer Kombination von Massnahmen begegnet:
- Pensionierungsverluste und Umverteilung
Viele Pensionskassen verzeichneten bei neu ausgerichteten Altersrenten sogenannte Pensionierungsverluste. Das bedeutet, dass die zugesagten Renten höher waren als die vorhandenen Mittel und die erwarteten Erträge langfristig zuliessen. Dieses Defizit wurde teilweise dadurch ausgeglichen, dass den aktiven Versicherten tiefere Zinsen auf ihrem Pensionskassenguthaben gezahlt wurden. Dadurch fand eine Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden statt. - Mehr Anlagerisiko
Um höhere Erträge zu erzielen, haben viele Pensionskassen ihre Anlagestrategie angepasst und einen grösseren Anteil an risikoreicheren Anlagen gewählt. Höhere Renditechancen gehen jedoch auch mit höheren Risiken einher. Fallen die Anlageergebnisse schlechter aus als erwartet, können Sanierungsmassnahmen erforderlich werden, die von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen werden müssen. - Senkung der Umwandlungssätze
Im überobligatorischen Bereich können die Pensionskassen den Umwandlungssatz selbst festlegen. Viele Pensionskassen haben diesen Satz deshalb in den vergangenen Jahren gesenkt. Viele sogenannte «obligatoriumsnahe Pensionskassen» – also Pensionskassen mit Leistungen nahe am gesetzlichen Minimum – waren und sind jedoch auch gezwungen, ihre Sparbeiträge zu erhöhen. Dadurch erhalten sie im überobligatorischen Bereich den nötigen finanziellen Spielraum, um die Renten langfristig finanzieren zu können.