
Zur Vorbereitung auf die Pensionierung lassen sich viele Menschen beraten. Manche können sich dabei auf kompetente und vertrauenswürdige Personen im privaten Umfeld abstützen. Andere wenden sich an ihre Bank, Versicherung, ihre Treuhänderin oder ihren Treuhänder, ihre Finanzplanerin oder ihren Finanzplaner oder direkt an ihre Pensionskasse. Essenziell für eine gute Beratung ist die Unabhängigkeit der Beratung!
Erhält eine beratende Person Vergütungen für den Verkauf bestimmter Anlage- oder Versicherungsprodukte, können Interessenkonflikte entstehen. Das ist besonders heikel, wenn die beratende Person davon profitiert, dass Sie Ihr Pensionskassenguthaben als Kapital beziehen und in bestimmte Anlageprodukte investieren.
Angesichts solcher Verflechtungen kann die Pensionskasse eine unbedenkliche Anlaufstelle sein. Pensionskassen bieten Gewähr für ein unabhängiges und von Produktverkäufen unbeeinflusstes Urteil, da sie gesetzlich verpflichtet sind, nicht gewinnorientiert zu arbeiten.
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Ist die Unabhängigkeit der Beratung nicht gewährleistet, können Interessenkonflikte entstehen. Bei einer Abhängigkeit besteht das Risiko, dass der Kapitalbezug gegenüber der Altersrente bevorzugt wird, weil sich für die beratende Person zusätzliche Geschäfts- und Verdienstmöglichkeiten ergeben.
Interessenkonflikte können sich auf zwei Ebenen auswirken. Erstens besteht die Gefahr, dass der Entscheid zwischen Rente und Kapital nicht ausschliesslich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Zielen beurteilt wird. Zweitens kann die Auswahl von Anlage- oder Versicherungsprodukten davon abhängen, wie attraktiv die Vergütungen für bestimmte Anlageprodukte an die beratende Person sind.
Achten Sie deshalb darauf, wie Ihre Beratung entschädigt wird und ob Vergütungen transparent offengelegt werden. Eine unabhängige Beratung schafft die Grundlage für Entscheidungen, die sich allein an Ihren Interessen orientieren.
Unabhängige Beratung hat jedoch ihren Preis und sollte fair entschädigt werden. Bei vermeintlich «kostenlosen» Beratungen erfolgt die Vergütung häufig indirekt über den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen. Transparenz über die Kosten und die Entschädigung der Beratung ist deshalb ein wichtiger Bestandteil einer vertrauenswürdigen Beratung.

Gibt es auch Argumente, die gegen ein Gespräch mit der eigenen Pensionskasse zur Planung der Pensionierung sprechen?
Es kann vorkommen, dass Ihre Pensionskasse aufgrund begrenzter Ressourcen nur ein eingeschränktes Informations- und Beratungsangebot bereitstellen kann. Klären Sie deshalb am besten direkt bei Ihrer Pensionskasse ab, welche Informations- und Beratungsleistungen Ihnen zur Verfügung stehen.
Gelegentlich wird zudem die Frage aufgeworfen, ob Pensionskassen bei der Pensionierungsberatung bestimmte Bezugsformen bevorzugen könnten. Hintergrund ist, dass die Finanzierung lebenslanger Altersrenten für die Pensionskasse mit langfristigen Verpflichtungen und höheren Risiken verbunden ist als ein Kapitalbezug. Solche Einzelfälle können zwar nicht ausgeschlossen werden. Die breite Unterstützung dieser Informationskampagne durch den Dachverband ASIP zeigt allerdings, dass die überwiegende Mehrheit der Vorsorgeeinrichtungen einer interessewahrenden Information und Betreuung ihrer Versicherten verpflichtet ist. Erkennbar wird diese Haltung auch daran, dass diese Kassen umfassend über die Vorzüge und den Wert der lebenslangen Altersrente informieren.